AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen!

I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.

 

III. Preis
Es gilt die allgemeine jeweils aktuelle Preisliste, sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

 

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Eine Zahlung des Kaufpreises hat binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang zu erfolgen. Wir behalten uns im Einzelfall ohne Angabe von Gründen die Lieferung nur unter Voraussetzung der Vorauskasse vor. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen oder Vereinbarung derselben, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

 

V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir beim Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen schriftlich zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist schriftlich abzusenden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; Bei Aufträgen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

 

VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet, sich für den Fall des Verzuges, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen sowie Gerichtskosten zu ersetzen, sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Kunde pro erfolgter Mahnung angemessene Mahnspesen zu bezahlen.

 

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Termin- bzw. Expresszustellungen sind je nach Menge und Lieferort kostenpflichtig. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung gesondert bekannt gegebene Kosten/angemessene Kosten in Rechnung gestellt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine angemessene Lagergebühr pro angefangenem Tag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Eine Pönale des Kunden von 15% des Bestellwertes gilt als vereinbart.

Gefahrgut-, Termin-, bzw. Expresszustellungen, sowie Kran und oder Staplerzustellungen sind je nach Menge und Lieferort kostenpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn die zuvor genannten Mindestabnahmemengen für eine versandkostenfreie Lieferung erreicht wurden.

 

VIII. Lieferfrist
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu fünf Arbeitstage zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

 

IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

X. Schadenersatz, Gewährleistung und Produkthaftung
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Schäden- oder Gewährleistungsansprüche direkt bei uns (an der oben angeführten Adresse) zu rügen bzw. bekannt zu geben sind. Der Kunde verpflichtet sich, uns bei einem allfälligen Schadenersatz/Garantie/Produkthaftungsfall zu verständigen und uns die Möglichkeit einzuräumen, die diesbezügliche Baustelle zu betreten und die verwendeten Materialien kontrollieren zu dürfen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Haftungsausschluss gegeben ist, wenn unser Produkt nicht gemäß den technischen Datenblättern verwendet wird. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

 

XI. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

XII. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in die offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

XIII.Zurückbehaltung
Der Kunde ist bei einer gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

XIV. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig (BG Bezau oder LG Feldkirch).

 

XV. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Zudem verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung, abrufbar auf unserer Homepage unter www.estrich4.com. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Technische Unterlagen ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Nutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

XVI. Sonstiges
Mit Bekanntgabe der Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung erlauben wir uns an die angegebene Adresse Informationen über Produkte oder Dienstleistungen zu senden, sofern der Kunde dies nicht ausdrücklich bei uns widerrufen hat.

 

Schlussklausel:
Ich bestätige durch meine Unterschrift, dass ich auf die allgemeinen Verkaufsbedingungen enthaltenen Bestimmungen erhalten habe und diese dem Geschäftsverkehr zu Grunde gelegt werden

Christoph Strolz, Gesellschaftsführender Geschäftsführer

 

Letzte Aktualisierung 18.03.2024

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